direkt mit Motorfahrzeugen auf ihre Parzelle gebracht bzw. dort abgeholt werden. Die bestimmungsgemässe Benutzung und Bewirtschaftung der Parzelle der Rekursgegner zu Wohnzwecken ist durch die fehlende Verbindung zu einer öffentlichen Strasse den dortigen Bewohnern insbesondere wegen des fehlenden Zubringerdienstes von schweren Waren wie Brennstoff, Möbel etc. ohne unzumutbare Erschwerungen und demnach überhaupt nicht möglich.