Der Rekurrent bringt mit Recht nicht vor, dass seine Eltern die in der angefochtenen Verfügung errechneten zumutbaren Elternbeiträge nicht zu leisten im Stande wären. Der Rekurrent wünscht sich lediglich eine weniger grosse Abhängigkeit von seinen Eltern, was vom Gesetzgeber mit dem Erlass des genannten Gesetzes nicht in erster Linie bezweckt wurde. (...) Verfügung betreffend die elterliche Obhut / Anhörung des Kindes