Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung immer, dass die strikte Anwendung der Norm zu offensichtlich ungewollten Ergebnissen führt. Ob solche besonderen Umstände im konkret zu beurteilenden Fall vorliegen, ist jeweils sorgfältig zu prüfen, da eine leichtfertige Erteilung von Ausnahmebewilligungen die verfassungsrechtlichen Gebote der Gesetzmässigkeit der Verwaltung und der rechtsgleichen Behandlung der Bürger verletzen würde.