nungsgesetzgebung die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet darstellt. Insbesondere soll eine nachhaltige Raumplanung verhindern, dass das Land mehr und mehr zersiedelt wird. An nicht zonenkonforme Bauten, die im Sinne von Ausnahmen in der Landwirtschaftszone zugelassen sind, werden deshalb strengere Massstäbe gesetzt. (...) Gesetzliche Mindestdauer / Spielraum für Ausnahmen