Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die angebliche landwirtschaftliche Tätigkeit der Rekurrenten nicht durch einen dauernden, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten und organisierten Einsatz von Kapital und Arbeit in einem wirtschaftlich bedeutsamen Umfang charakterisiert ist. Bezeichnenderweise haben sie denn auch kein Betriebskonzept im Sinne von Art. 34 Abs. 4 lit. c RPV eingereicht.