Sämtliche Indizien weisen demnach darauf hin, dass die von den Rekurrenten ins Feld geführte landwirtschaftliche Tätigkeit sowohl aufgrund ihres Umfanges als auch des dadurch zu erzielenden Einkommens Freizeitcharakter hat, zumal - wie Abklärungen beim Land- und Forstwirtschaftsdepartement Appenzell I.Rh. ergeben haben - diese keine Direktzahlungen erhalten bzw. zum Bezug solcher nicht berechtigt sind.