Aufgrund dieser Ausgangslage fehlt es vorliegend an der erforderlichen Grösse sowie an der Gewinn- und Ertragsorientierung. Insbesondere lassen sich mit der Bewirtschaftung einer derart kleinen Fläche, zumal auch die Direktzahlungen wegfallen, keine Einnahmen erwirtschaften, die man als ertrags- oder gar gewinnorientiert bezeichnen könnte, weshalb im vorliegenden Fall auch von keiner Nebenerwerbslandwirtschaft, sondern lediglich von einer Freizeitlandwirtschaft gesprochen werden kann. 3