So fehlt es im Falle der Freizeitlandwirtschaft beispielsweise an der Gewinn- und Ertragsorientierung. Merkmale einer nicht mehr bloss als Freizeitbeschäftigung betriebenen Landwirtschaft sind neben der Eignung und Befähigung des Betriebsinhabers ein dauernder auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteter und organisierter Einsatz von Kapital und Arbeit in einem wirtschaftlich bedeutsamen Umfang (vgl. dazu Schriftenreihe "Raum und Umwelt", herausgegeben von der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung, Seiterstrasse 22, 3011 Bern, Juli 2003, S. 26 und dort aufgeführte Bundesgerichtsentscheide).