seien auch weiterhin als Selbstbewirtschafter tätig. Allerdings beschränke sich die Selbstbewirtschaftung gegenwärtig auf das Grasen und Heuen sowie das Halten von Kleinvieh, weil die bestehenden Stallungen der geltenden Tierschutzgesetzgebung nicht entsprechen würden. Mit dem geplanten Bauvorhaben solle der Stall allerdings wieder tierschutzgerecht hergerichtet werden. Gleichwohl würden die Rekurrenten die Landwirtschaft bloss im Nebenerwerb weiter betreiben.