Die Standeskommission weist den Rekurs ab. In ihren Erwägungen legt sie vorerst dar, anhand welcher Kriterien zwischen einer professionellen und einer Freizeitlandwirtschaft unterschieden wird. Im Weiteren hält sie ausführlich fest, in welchem Rahmen gestützt auf die geltende Raumplanungs- und Baugesetzgebung zonenwidrige Wohnbauten in Streusiedlungsgebieten abgebrochen und wieder aufgebaut werden können. Im Einzelnen hält sie dabei unter anderem Folgendes fest: (...)