- zu ¼ zu gleichen Teilen die Kinder von AB., Schwester von A., wobei an die Stelle allenfalls vorverstorbener Kinder deren Nachkommen treten, 34 - zu ¼ zu gleichen Teilen die Kinder von AC., Schwester von A., wobei an die Stelle allenfalls vorverstorbener Kinder deren Nachkommen treten, - zu ¼ zu gleichen Teilen die Kinder von BA., Bruder von B., wobei an die Stelle allenfalls vorverstorbener Kinder deren Nachkommen treten.