"I. Die Ehegatten A. und B. setzen sich gegenseitig als Alleinerben ihres ganzen Nachlasses ein. II. Wir vereinbaren: 1. Durch diesen Erbvertrag werden sämtliche allenfalls vor dem heutigen Tag errichteten und dieser Vereinbarung widersprechenden letztwilligen Verfügungen beider Vertragsparteien widerrufen. 2. Jeder Ehegatte setzt für den Fall, dass er den anderen überleben sollte o- der bei gleichzeitigem Ableben, als Erben ein: - zu ¼ zu gleichen Teilen die Kinder von AA., Bruder von A., wobei an die Stelle allenfalls vorverstorbener Kinder deren Nachkommen treten,