2.2 Der Standort der geplanten Skulptur befindet sich in der Landwirtschaftszone, zudem im BLN-Objekt 'Säntisgebiet'. Sie wird nicht im Rahmen einer Wechselausstellung vorübergehend aufgestellt; vielmehr soll die Skulptur fest und auf Dauer mit dem Boden verankert werden. Unter Mitberücksichtigung der Dimension handelt es sich um eine zonenfremde Baute ausserhalb der Bauzone im Sinne obiger Bestimmungen, was im Übrigen unbestritten ist.