"Wenn auch die Beseitigung - oder zumindest eine bessere Eingliederung - des unschönen Betonbaus wünschbar wäre, da damit das Landschaftsbild aufgewertet werden könnte, darf die bestehende Beeinträchtigung nicht zum Anlass genommen werden diese zu vergrössern, d.h. die Situation zu verschlimmern." Diese Begründung ist - in Abweichung zur gegenteiligen Ansicht der Vorinstanz - unter Würdigung der gesamten Umstände und insbesondere der Mitberücksichtigung der Fassadenansichten, vollumfänglich nachvollziehbar. Immerhin würde mit dem Projekt auch die Grundfläche des ehemaligen Maschinenhauses fast verdoppelt.