Das aktuelle Baugesuch beinhaltet insbesondere den Bau einer Wirtewohnung sowie von Personalzimmern. Im Jahre 1986 wurde letztmals eine Erweiterung des Berggasthauses Bollenwees (Ausbau zu Doppelgebäude) gestützt auf Art. 24 Abs. 1 RPG bewilligt. Die Nutzflächen mit Anzahl Sitzplätzen (um 53 von 97 auf 150), das Matratzenlager (um 60 von 90 auf 150) sowie die Fremdbetten (um 12 von 5 auf 17) wurden stark erweitert. Im Altbau werden 5 Zimmer mit 8 Betten für das Personal bzw. die Familie benutzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle dem Hauptbetrieb dienenden Bauten und Anlagen zulässig wären.