Gemäss Protokoll der Grossrats-Session vom 28. Februar 2000 ging Mitte Februar 2000 beim Grossen Rat ein Schreiben des Appenzellischen Anwaltsverbandes ein, in welchem die gesetzliche Verankerung der ausseramtlichen Entschädigung im Sinne des gestrichenen Art. 48 gefordert wird. Grossratspräsident Kurt Rusch liest dieses Schreiben anlässlich der zweiten Lesung zum Verwaltungsverfahrensgesetz vor, mit folgenden zentralen Begründungen: