Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes sei eine derartige Lösung mit der Bundesverfassung vereinbar. Der massgebende Entscheid des Bundesgerichtes sei allerdings bereits mehr als 20 Jahre alt. Wie das Bundesgericht die Frage aktuell behandeln würde, sei unbekannt. Die Standeskommission empfehle dem Grossen Rat jedoch trotzdem - zumindest im Rahmen der ersten Lesung - auf die Stipulierung einer ausseramtlichen Entschädigung zu verzichten. In den Beratungen der ersten Lesung wurden durch die Ratsmitglieder dazu keine Bemerkungen gemacht.