nicht abkühlen können. Gemäss der gleichen Ziffer sind deshalb als Abkühlungsmöglichkeiten Duschen (Sprühkühlung mit Nebeldüsen, fein perforierter Wasserschlauch) oder eventuell kühle bzw. feuchte Liegeflächen vorgesehen. Die vorinstanzliche Anordnung, den Aussenbereich durch luftdurchlässige Netze zu beschatten, steht somit mit den Richtlinien im Einklang.