Diesbezüglich ist zu bemerken, dass aufgrund der Fernmeldegesetzgebung die Eidgenössische Kommunikationskommission - wie bereits in Ziff. 3.2.1. erwähnt - für die Erteilung von Konzessionen für die Betreibung von digitalen Mobilfunkanlagen zuständig ist. Das gesamtschweizerische Mobilfunknetz wird also aufgrund der erteilten Konzessionen von der Eidgenössischen Kommunikationskommission bestimmt. Aufgrund der einschlägigen Vorschriften der Fernmeldegesetzgebung haben weder kantonale noch kommunale Behörden irgendeinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Mobilfunknetzes.