Gemäss Standortdatenblatt sind die Abstrahlcharakteristiken derart klein, dass sie keinen relevanten Einfluss auf die Gesamtbestrahlung haben können. Der Einwand, die vertikalen Abstrahlcharakteristiken seien zu eng gewählt, vermag daher nicht durchzuschlagen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass für die Feststellung der Strahlenbelastung ein Abschwächungsfaktor entsprechend den Regeln der Technik gewählt worden ist. 10