3.3.2. Zu diesen Einwänden ist vorab zu bemerken, dass die Messungen entsprechend den einschlägigen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation vorgenommen worden sind. Aufgrund der Ausrichtung der im Streite liegenden Mobilfunkantenne sind die höchstbelasteten Orte mit empfindlicher Nutzung korrekt ausgewählt worden. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bei der Erfassung der IGW die Summe der Vorbelastung berücksichtigt worden ist.