3.2.2.3.4 Aus dem Standortdatenblatt für den zur Diskussion stehenden Antennenmast geht hervor, dass die massgebenden IGW und AGW eingehalten sind. Daraus ist insbesondere ersichtlich, dass der AGW lediglich zu 31 % und der IGW deutlich unter 10 % ausgeschöpft sind. Somit ist erstellt, dass im vorliegenden Fall die von der NISV vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten sind.