Anhand dieses Ziels ist zu prüfen, ob eine projektierte Antenne auf einen Standort ausserhalb der Bauzonen angewiesen ist. Dies ist grundsätzlich zu bejahen, wenn eine Deckungs- oder Kapazitätslücke aus funktechnischen Gründen mit einem oder mehreren Standorten innerhalb der Bauzone nicht in genügender Weise beseitigt werden kann. Im vorliegenden Fall dient die projektierte Kapazitätserweiterung der Schliessung einer Deckungslücke bzw. einer Leistungssteigerung, weshalb sie nur an der auf der Parzelle bestehenden Mobilfunkanlage vorgenommen werden kann, welche funktechnisch optimal gelegen ist.