Mobilfunkanlage / Standortgebundenheit / Ermessensspielraum der Bewilligungsbehörde Das Gesuch eines Telekommunikationsunternehmens um Erhöhung der Sendeleistung auf einer bestehenden Mobilfunkanlage wurde von der zuständigen Amtsstelle bewilligt. Die von verschiedenen Personen dagegen eingereichten Rekurse hat die Standeskommission abgewiesen und die erteilte raumplanerische Bewilligung bestätigt. Im Rahmen der Behandlung der Rekurse hat die Standeskommission das nicht zonenkonforme Vorhaben der Mobilfunknetzbetreiberin als standortgebunden anerkannt. Im Weiteren hat sie festgestellt, dass die Vorschriften der Umweltgesetzge- 6