2.4.3.1. Aber selbst wenn das Gesundheits- und Sozialdepartement Appenzell I.Rh. bzw. der Leiter des Gesundheitsamtes Appenzell I.Rh. im Rahmen des Bewilligungsverfahrens im Oktober 2003 gegenüber dem Rekurrenten von einer zahnärztlichen Unterversorgung gesprochen hätte bzw. von einer solchen 4 ausgegangen wäre, würde eine solche Einschätzung weder den damaligen noch heutigen tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.