Die Standeskommission hat dem Güterrecht den Vorrang eingeräumt und ist auf die Forderung der Erben um Anordnung erbrechtlicher Sicherungsmassnahmen infolge Fehlens der Legitimation zur Rekurserhebung materiell nicht eingetreten. In Bezug auf die Streitfrage, ob Güterrecht oder Erbrecht vorrangig zu beachten ist, hat die Standeskommission unter anderem Folgendes festgehalten: (...)