b) Dr. B macht geltend, die Atembeschwerden seien nur auf die angeschwollenen Nasenschleimhäute zurückzuführen. Er begründet seine Aussage jedoch nicht. Dr. C stellte demgegenüber am 26. Mai 2003 vor der Operation folgende Diagnose: Chronische Behinderung der Nasenatmung bei Septumdeviation nach links. Wären nur die angeschwollenen Schleimhäute Grund für die Atembeschwerden gewesen, so hätte Dr. C nicht operiert. Man hätte nur das Abschwellen der Schleimhäute abwarten, bzw. dies medikamentös herbeiführen können. Die Nasenseptumdeviation war also zumindest mitverantwortlich für die Atembeschwerden.