St. Galler Steuerbuch, 100 Nr.1 Ziff. 4). Kapitalunternehmungen mit ausserkantonalen Kapitalanlageliegenschaften, jedoch ohne ausserkantonale Betriebsstätten, führen entweder im Sitzkanton einen Fabrikations-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (z.B. Versicherungsgesellschaft ohne Betriebsstätten) oder befassen sich ausschliesslich mit der Vermietung und Verwaltung von Liegenschaften wie Immobiliengesellschaften, Baugenossenschaften usw. (Höhn/Mäusli, a.a.O., § 28 12a).