274e OR N 59 ff.). Eine Delegation der Schlichtungsstelle führte am 1. Juli 1996 einen Augenschein durch. In diesem Zeitpunkt seien die fraglichen Handschuhe in einem freistehenden Container eingelagert gewesen. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle hätten eine Geruchsprobe an den Handschuhen genommen. Der Präsident stellte fest, dass die Kartone, in welchen die Handschuhe verpackt seien, offenbar einen Wasserschaden erlitten hätten. "Abschliessend stellten die Mitglieder der Schlichtungsstelle fest, dass im heutigen Zeitpunkt in den besichtigten Räumlichkeiten kein übermässiger negativer Geschmack mehr wahrnehmbar ist."