"Für den üblen Geruch in Textilien dürfte es den Hauptbeitrag leisten." Bei diesem Gutachten fällt auf, dass es mehr als ein Jahr nach der Handschuhlieferung durch F erfolgte, in einem Zeitpunkt, in welchem gemäss unbestrittener Aussage von F der ganze Kauf schon rückabgewickelt war. Selbst unter der Annahme, dass der untersuchte Handschuh aus der fraglichen Lieferung stammt, kann daraus, wie oben ausgeführt, nicht zwingend auf den gesamten Handschuhbestand geschlossen werden. Ein solcher Rückschluss würde nämlich zu Ungereimtheiten führen: