Einerseits hätten diese Handschuhe an einem Wasserschaden gelitten, anderseits hätten sich zwischen den aus China stammenden Handschuhen zwecks Konservierung Beutel mit den Giftstoffen p-Dichlorbenzol und 2,4,6-Trichloranisol befunden. Gemäss EMPA-Gutachten sei vermutlich zur Hauptsache 2,4,6-Trichloranisol für den üblen Geruch verantwortlich. Durch F wird einerseits der Kausalzusammenhang zwischen den eingelagerten Handschuhen und dem Geruch der Karten bestritten, anderseits der Umfang des geltend gemachten Schadens.