b) M macht Schadenersatz aus obigem Mietverhältnis geltend. Er betreibe unter anderem Handel mit Karten, welche er - ausser in seiner eigenen Papeterie - nur an Wiederverkäufer verkaufe. Für den Kartenhandel habe er den Lagerraum F gemietet. Im Dezember 1995 (Klageschrift, bzw. September 1995 laut Replik) habe er festgestellt, dass sein gesamtes Kartenlager übelst roch, und die Karten nicht mehr zu regulären Preisen hätten verkauft werden können. Der Inventarwert der eingelagerten Karten habe per 31. Dezember 1995 Fr. 629'580.16 betragen.