Die Anklageschrift erfüllt eine doppelte Aufgabe. Sie bestimmt einerseits den Prozessgegenstand, indem sie den zu beurteilenden Sachverhalt umgrenzt, und vermittelt dem Angeschuldigten anderseits die für die Durchführung des Verfahrens und der Verteidigung notwendige Information. Das Gericht ist an den in der Überweisungsverfügung umschriebenen Sachverhalt gebunden, d.h. der eingeklagte Sachverhalt muss mit dem zur Verhandlung und Beurteilung stehenden Lebensvorgang identisch sein.