Gerichtsprotokoll der Verhandlung in Strafverfahren; Anklagegrundsatz (Art. 16 Abs. 1 StPO und Art. 100 Abs. 1 StPO Erwägungen: (…) 2. Das Gerichtsprotokoll der Gerichtsverhandlung enthält gemäss Art. 16 Abs. 1 StPO die wesentlichen Ausführungen und Anträge der Parteien. Im Sinne von Art. 34 Abs. 1 GOG sind die Urteilsberatungen geheim.