Dabei musste er, nach eigenen Angaben zuerst die Nummer seines Bruders von seinem Mobiltelefon auf dasjenige seiner Ehefrau übertragen, bevor er damit telefonieren konnte. Diese Handlungen hätten ihm noch in Erinnerung sein oder später, als er von seinem Anwalt gefragt wurde, zumindest wieder in Erinnerung kommen müssen. Zudem ist nicht einzusehen, warum auch seine Ehefrau sich auf allfälliges Nachfragen des Gesuchstellers ebenfalls nicht mehr erinnern konnte, dass der Gesuchsteller als seltene Ausnahme ihr Telefon benutzt habe.