b) Der Kläger hat erstinstanzlich, ohne vorgängiges Vermittlungsverfahren, im Rahmen einer Streitigkeit aus Arbeitsverhältnis Fr. 40'000.-- zuzüglich Sachleistungen (Arbeitszeugnis und Rehabilitationshandlungen) gefordert. Diese Eingabe wurde durch die Vorinstanz am 28. November 2003 als Verfahren vor Bezirksgerichtspräsident eingeschrieben.