b) Das Gesuch nimmt Bezug auf allfällige abgeschlossene Prozeduren, weshalb der Standeskommissionsbeschluss über das Landesarchiv anzuwenden ist. Gerichtsakten zählen zum Schriftgut, das besonders schützenswerte Personendaten enthält, weshalb diesbezüglich eine Sperrfrist von 90 Jahren gilt. Die vom Gesuch betroffenen Prozeduren wurden alle innerhalb der letzten 90 Jahre abgeschlossen und fallen entsprechend unter die Sperrfrist. 37