Vernunftgemäss ist ein Handeln, das im Fühlen, Denken und Wollen hinreichend vom Ich des handelnden und seiner Bewusstheit überwacht, in seinen kognitiven, emotionalen und voluntativen Grundlagen gelenkt ist. Vernunftgemäss handelt, wer sich in einer gegebenen Situation angemessen verhält, auf ein Ereignis angemessen reagiert. Ob eine Verfügung im Einzelfall vernünftig im Sinne von zweckmässig und billigenswert ist, ist nicht zu beurteilen. Es kommt nicht darauf an, ob der Erblasser nicht etwa aus Laune, Ärger, Lieblosigkeit, Leidenschaft, Sympathie und Antipathie oder aus persönlichkeitstypischer "Schrulligkeit" Unbegreifliches anordnet (Basler Kommentar, a.a.O., Art. 467/468 N 9;