(Bezirksgericht Appenzell, Verfügung E 110/04 vom 17. August 2004) Vorläufige Grundbucheintragung zur Sicherung behaupteter dinglicher Rechte Art. 961 ZGB Erwägungen: (…) 2. Der Erblasser A verstarb im Jahre 2002. Gemäss Erbbescheinigung der Erbschaftsbehörde Appenzell sind die Gesuchstellerin und die Gesuchsgegnerinnen die einzigen Erben des Erblassers. Sämtliche Erbinnen haben die Firma X-AG mit der Liquidation des Nachlasses beauftragt.