Erwägungen: (…) 2. Die Gesuchsteller begründen das Gesuch damit, dass unbekannte Opponenten eine Baustoppverfügung der Baukommission des Bezirks Appenzell bezüglich der Fassadenerrichtung am Einfamilienhaus der Gesuchsteller wegen getroffener Materialwahl veranlasst hätten. Nachdem die Baueinstellungsverfügung per sofort aufgehoben worden sei, seien die Gesuchsteller im Begriff, die Fassaden fertig zu erstellen. Es sei ihnen jedoch bekannt geworden, dass ihrem Vorhaben weiterhin Widerstand erwachse.