zu Recht bis zum Vorliegen des Resultates der angeordneten verkehrsmedizinischen Untersuchung X. den Führerausweis vorsorglich entzogen. Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass im Hinblick auf einen allfälligen Sicherungsentzug gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung der Führerausweis grundsätzlich sofort vorsorglich zu entziehen ist, auch auf die Gefahr hin, dass diese Massnahme nachher rückgängig gemacht werden muss, wenn sich nach der Begutachtung erweist, dass sie nicht gerechtfertigt ist. (…) 23 2. Gerichte Schutzschrift betreffend dringliche Anordnungen