Die Vorinstanz ist aufgrund des Sachverhaltes gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung im Interesse der Sicherheit im Strassenverkehr verpflichtet, im vorliegenden Fall eine verkehrsmedizinische Untersuchung anzuordnen. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass angesichts der mit dem Autofahren verbundenen möglichen Gefahr gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung der vorsorgliche Entzug des Führerausweises bereits gerechtfertigt ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - Anzeichen dafür bestehen, dass ein Motorfahrzeuglenker eine besondere Gefahr für die anderen Strassenbenützer darstellt.