Die Administrativmassnahmebehörde hat einem Motorfahrzeugführer, welcher sein Fahrzeug in angetrunkenem Zustand geführt hatte, den Führerausweis vorsorglich bis zum Vorliegen der Ergebnisse einer verkehrsmedizinischen Untersuchung über die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers entzogen. Der dagegen erhobene Rekurs hat die Standeskommission vollumfänglich abgewiesen. In den Erwägungen hat die Standeskommission dargelegt, warum ein vorsorglicher Entzug im konkreten Fall bis zu Abklärung der Fahrtauglichkeit des Rekurrenten gerechtfertigt war: (...)