spielraum nicht überschritten. Sobald jedoch eine sachgerechte und zuverlässige Quantifizierung der nichtthermischen Wirkungen nichtionisierender Strahlen aufgrund neuer Erkenntnisse möglich sei, müssten die IGW und AGW ü- berprüft und soweit nötig angepasst werden. Diese Rechtsprechung ist in der Zwischenzeit ausdrücklich bestätigt worden.