Bei den IGW von Anhang 2 handelt es sich um die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) im April 1998 publizierten Grenzwerte für die Bevölkerung. Die INCIRP-Grenzwerte sind Gefährdungswerte und nicht Vorsorgewerte. Dem Vorsorgeprinzip (Art. 1 und 11 USG) tragen die tieferen AGW des Anhanges 1 Rechnung (vgl. dazu erläuternder Bericht des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft zur NISV vom 23. Dezember 1999, S. 4 ff.). Solange diese Grenzwerte eingehalten sind, liegt keine übermässige Umweltbelastung vor. Aufgrund von Art.