Mobilfunkantenne / Standortgebundenheit / Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung Ein Telekommunikationsunternehmen plante an einem bestehenden Mast in der Landwirtschaftzone die Montage einer neuen Antenne. Die Baubewilligung wurde mit Rekurs bei der Standeskommission angefochten. In Abweisung des Rekurses hat die Standeskommission mit den nachstehenden Erwägungen insbesondere die Standortgebundenheit des Bauprojektes begründet und im Detail dargelegt, dass die mit der zusätzlichen Antenne zu erwartende Strahlung die Umweltschutzgesetzgebung nicht verletzt: (...)