Im Interesse einer ausgewogenen Besiedlung des Landes müssen auch im ländlichen Raum wirtschaftliche Aktivitäten möglich sein. Dabei kommt insbesondere im Voralpengebiet bzw. im Alpengebiet dem Tourismus eine besondere Bedeutung zu. In Anbetracht der gestiegenen Bedürfnisse der Touristen kommt der Fremdenverkehr auch im Alpgebiet nicht darum herum, dem Gast einen verbesserten Komfort anzubieten. Nach Ansicht der Standeskommission kann somit auch aufgrund des in diesem Abschnitt Gesagten bzw. aus nationalen Interessen von der Meinung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission abgewichen werden. (...)