4.4. Im Weitern spricht nach Ansicht der Standeskommission für die Realisierung des zur Diskussion stehenden Bauprojektes auch der Umstand, dass dieses zu einer wirtschaftlichen Stabilisierung des ländlichen Raumes führen wird. Es kann nicht im Interesse der Schweizerischen Eidgenossenschaft und somit nicht im nationalen Interesse liegen, dass sich die wirtschaftlichen Aktivitäten je länger je mehr in die grossen Agglomerationen des Mittellandes konzentrieren. Im Interesse einer ausgewogenen Besiedlung des Landes müssen auch im ländlichen Raum wirtschaftliche Aktivitäten möglich sein.