Im Gegenteil wird dadurch das bisher bestehende und wenig ansehnliche Maschinenhaus baulich in gefälliger Form abgeschlossen. Die Standeskommission gelangt deshalb zum Schluss, dass das zur Diskussion stehende Bauprojekt nicht im Widerspruch zum bestehenden Landschaftsbild stehen oder sonst wie zu den die Umgebung prägenden Merkmalen einen störenden Gegensatz bilden würde. Sie kann deshalb die Bedenken der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission nicht teilen.