3.3. Gemäss Lehre und höchstrichterlicher Rechtsprechung zählen gastgewerbliche Bauten und Anlagen grundsätzlich zum allgemeinen Siedlungsbau und sind dementsprechend in Bauzonen zu errichten. Allerdings können, ebenfalls gemäss Lehre und höchstrichterlicher Rechtsprechung, Bergrestaurants ausserhalb der Bauzonen standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG sein, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Somit ist vorerst zu klären, ob das im Streite liegende Bauvorhaben standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG ist.